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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma ErlebnisFilm (nachfolgend Auftragnehmer) und dem Kunden (nachfolgend

Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung

gültigen Fassung. Mit der Abgabe einer Bestellung bzw. Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen uneingeschränkt einverstanden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende

Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen haben, so verzichtet er

für den geschäftlichen Kontakt mit dem Auftragnehmer auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es finden somit

ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Anwendung. Für den Fall von Streitigkeiten wird als

Gerichtsstand das am Hauptsitz des Auftragnehmers zuständige Gericht vereinbart, soweit dies rechtlich zulässig ist. Es gilt

deutsches Recht. 

§2 VERTRAGSABSCHLUSS

Jede schriftliche, telefonische oder online übermittelte Anfrage stellt ein Angebot an den Auftragnehmer zum Abschluss eines

Vertrags zur Erbringung der darin definierten Dienstleistung dar. Der Auftragnehmer sendet bei entsprechendem Interesse dem

Auftraggeber ein unverbindliches Angebot in elektronischer Form oder per Postweg zu. Sofern der Auftraggeber das Angebot und

der Auftragnehmer die Anfrage annehmen möchte, so bedarf es, dass der Auftraggeber sich mit dem Auftragnehmer persönlich

zum sogenannten Kennenlerngespräch trifft. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann der Auftragnehmer von einem

Kennenlerngespräch absehen, der Auftraggeber hat hierzu jedoch kein Wahlrecht. Sofern im weiteren Verlauf beide

Vertragsparteien sich einig sind, übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung /

Dienstleistungsvertrag. WICHTIG: Erst nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung /

Dienstleistungsvertrag hat zukommen lassen, der Auftraggeber dieser gegengezeichnet und dem Auftragnehmer unverzüglich in

elektronischer Form oder per Post zurücksendet hat, ist der Dienstleistungsvertrag rechtsgültig zustande gekommen. Kommt der

Auftraggeber der Rücksendung des unterzeichneten Dienstleistungsauftrages nicht umgehend innerhalb von 14 Tagen nach, ist der

Dienstleistungsvertrag nicht zustande gekommen. Der Auftragnehmer ist nach Ablauf der vorgenannten 14-tägigen Frist nicht

mehr verpflichtet, den vorgemerkten Termin für den Auftraggeber freizuhalten. Es werden ausschließlich Dienstleistungsverträge

geschlossen und mündliche Nebenabreden sind grundsätzlich unwirksam.

§3 RÜCKTRITTSVORBEHALT

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen, wenn sich dies als

notwendig erweisen sollte. Des Weiteren räumen sich Auftragnehmer und Auftraggeber gegenseitig das Recht ein, bei Krankheit

oder höherer Gewalt, ohne Schadenersatzzahlung, vom Vertrag jederzeit zurück zu treten. Krankheit oder höhere Gewalt liegen

dann vor, wenn dem Auftragnehmer die Leistungserbringung selbst aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich ist

oder die Veranstaltung vom Auftraggeber aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden kann. Der

jeweilige Rücktrittsgrund muss der anderen Vertragspartei entsprechend nachgewiesen werden. Der Auftragnehmer behält sich

uneingeschränkt das Recht vor vom Auftrag zurück zu treten, sofern der Auftraggeber in erheblichem Umfang, nach

Vertragsabschluss, vom Vertragsgegenstand abzuweichen wünscht bzw. abweicht.

§4 URHEBERRECHTSAUSSCHLUSS / DREHGENEHMIGUNGEN

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Personen vorab zu informieren, welche fotografiert und oder gefilmt werden oder evtl.

fotografiert und oder gefilmt werden können oder deren Rechte in anderweitiger Form von den Aufnahmen betroffen sein können.

In diesem Zusammenhang versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, vor Dienstleistungsbeginn, im Besitz

sämtlicher Aufnahmegenehmigungen und Nutzungsrechte zu sein. Die Einholung der vorgenannten Rechte obliegt ausschließlich

dem Auftraggeber auf eigene Kosten. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer alle benötigten Lizenzen,

Urheberrechte, Verwertungsrechte und GEMA-Rechte auf eigene Kosten einzuholen und vor Dienstleistungsbeginn inne zu haben.

Dies gilt insbesondere für nachvertonte Videoaufnahmen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer somit hinsichtlich der

Einholung und dem Erwerb der vorgenannten Rechte gesamtschuldnerisch stets schad- und klaglos. Der Auftraggeber stellt somit

vor Dienstleistungsbeginn sicher, dass keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. In diesem

Zusammenhang stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer gesamtschuldnerisch von Leistungen oder Schadensersatzansprüchen,

hinsichtlich der Verletzung von Rechten Dritter, im Zusammenhang mit der Dienstleistung, frei. Der Auftragnehmer ist somit

nicht verpflichtet zu prüfen, ob vor, während oder nach der Ausführung der Dienstleistung Rechteverletzungen drohen oder

bereits eingetreten sind und haftet nicht dafür, dass die Foto- und Videoaufnahmen frei von Rechten Dritter sind. Die Foto- und

Videoaufnahmen sind ausschließlich zur Verwendung für private, nicht kommerzielle, Zwecke bestimmt. Des Weiteren dürfen die

Foto- und Videoaufnahmen nicht veröffentlicht und nur im privaten Rahmen aufgeführt werden. Bei Verstößen und dadurch evtl.

entstehenden Ansprüche Dritter, haftet ausschließlich der Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Die Foto- und Videoaufnahmen

werden ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers produziert. Der Auftraggeber ist somit ausschließlich

gesamtschuldnerisch für den Inhalt der Foto- und Videoaufnahmen, sowie für das geschnittene und nachvertonte Video,

verantwortlich. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen die vorgenannten

Verpflichtungen an den Auftragnehmer stellen sollten und verpflichtet sich, den Auftragnehmer hierfür gesamtschuldnerisch

schad- und klaglos zu halten.

§5 PREISE UND LIEFERTERMINE

Alle Preise verstehen sich brutto und werden auf der Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgewiesen (§19 UStG Kleinunternehmen).

Die im Angebot und Rechnung angegebenen Preise beinhalten lediglich die Dienstleistung des Auftragnehmers. Die Einholung

erforderlicher Urheber- / Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte, sowie die Lizenzierung des Bild und Tonmaterials, für die

Dienstleistung vor Ort, sowie für die Nachbearbeitung und Nachvertonung des Videos, obliegt ausschließlich und auf eigene

Rechnung dem Auftraggeber. Mindestens eine Woche vor der Dienstleistungserbringung ist eine Anzahlung in Höhe von 80

Prozent der gesamten Auftragssumme an den Auftragnehmer zu leisten, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. In

diesem Zusammenhang muss der Auftraggeber sicherstellen, dass die Anzahlung rechtzeitig vorgenommen wird, sodass diese

fristgemäß beim Auftragnehmer verbucht werden kann. Sollte die Anzahlung nicht fristgemäß beim Auftragnehmer eingegangen 

sein, ist dieser leistungsfrei und berechtigt vom Dienstleistungsvertrag jederzeit zurückzutreten. In diesem Zusammenhang sind

etwaige Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen. Der Auftragnehmer

behält sich jedoch gegenüber dem Auftraggeber etwaige Schadensersatzansprüche vor. Vor Übergabe des fertiggestellten Foto-

und Videomaterials ist die restliche Zahlung in voller Höhe an den Auftragnehmer zu leisten. Mündlich zugesagte Lieferfristen

und Termine sind unverbindlich. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

Höhere Gewalt oder dieser nahe kommende Ereignisse wie Krankheit, Streik, Ausfall oder Störung von technischen Geräten und

Maschinen, sowie ein Ausfall oder Erschwernis der Rohmateriallieferungen, verlängern verbindliche Lieferfristen oder Termine

um ihre jeweilige Dauer. Sollte aufgrund höherer Gewalt eine Lieferung gänzlich nicht möglich sein, bestehen keine

Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer. Zu Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen ist der Auftraggeber nicht

berechtigt, sofern der Auftragnehmer die strittige Forderung nicht bestreitet.

§6 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Medien und Ausgabeformate (z. B. USB-Stick, Blu-ray, DVD, CD, MP4, etc.) sind in der Regel auf handelsüblichen

Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegeräten und

Medienkombinationen kommen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien bzw.

Ausgabeformate ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Es besteht somit für den Auftragnehmer

keine Rücknahmeverpflichtung oder Kostenerstattung aufgrund Kompatibilitätsproblemen. Des Weiteren wird keine Haftung für

etwaige Schäden, die durch die unsachgemäße Verwendung der Medien des Auftragsnehmers entstehen, übernommen. Der

Auftragnehmer haftet nicht bei technischen Störungen der Foto- oder Videoausrüstung. Ebenso entsteht bei einer technischen

Störung keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber, je nach Vereinbarung, einen Downloadzugang zu den vereinbarten Medien (Fotos /

Video) zur Verfügung. Da die Server zum vorgenannten Downloadzugang nicht vom Auftragnehmer, sondern von einem Dritten

betrieben werden, kann der Auftragnehmer keine Gewährleistung oder Garantie gegeben, dass der Downloadzugang jederzeit

erreichbar ist. Ebenso übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung, welche in Verbindung stehen mit der Verwendung des

Downloadzugangs. Durch technische Störung entsteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Auftraggeber.

§7 STORNIERUNG

Bei einer Stornierung des Auftrags seitens des Auftraggebers, bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn, werden 25 Prozent, bis 2 Wochen

vorher 50 Prozent, danach 75 Prozent der vereinbarten Vergütung fällig. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen aus § 3.

§8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Sollte dem Auftragnehmer die Unterstützung durch den Auftraggeber vor der Dienstleistung oder am Dienstleistungstag bzw.

Drehort fehlen, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Qualität des Roh- bzw. Videomaterials und das daraus

resultierende Endprodukt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sämtliche Foto- und

Videoaufnahmen ausschließlich für private Zwecke zu verwenden und nicht zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer ist berechtigt,

seinen Firmennamen, sein Firmenlogo als Copyrightvermerk, sowie Eigenwerbung auf dem Endprodukt an beliebiger Stelle, auch

mehrfach, zu zeigen. Er hat weiter das uneingeschränkte Recht, Fotos und das Filmwerk, anlässlich von Wettbewerben, Festivals,

sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, bzw. für Eigenwerbung jeglicher Art (z.B. auf der Homepage

oder Werbeinserate) zu verwenden, sofern dies nicht im Dienstleistungsvertrag anders vom Auftraggeber verlautbart wurde.

§ 9 SALVATORISCHE KLAUSEL

Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, sobald einzelne Paragraphen oder Punkte unwirksam werden.

Stand: 01.10.2018